Allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Was regelt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung?
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie soll gewährleisten, dass alle Produkte, die in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, einen einheitlichen Sicherheitsstandard erfüllen. Zudem verpflichtet die Verordnung dazu, dass notwendige Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen für Käufer:innen leicht zugänglich und verständlich bereitgestellt werden.
gemalt und geschrieben erklärt, dass die von mir angebotenen Produkte den Anforderungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2023/988 entsprechen und somit als sicher gelten (Link zur Verordnung). Bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Nutzung bergen sie keine oder nur geringfügige Risiken, die als vertretbar eingestuft werden. Diese Risiken stehen im Einklang mit dem hohen Schutzniveau, das die Verordnung für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vorgibt.
Eine Risikoanalyse wurde durchgeführt und wird, wie in der Verordnung vorgesehen, zuständigen Behörden auf Anfrage bereitgestellt.
gemalt und geschrieben erfüllt sämtliche Verpflichtungen, die für Hersteller festgelegt sind.
Generell sind meine Produkte beim Versand in Kartonverpackungen verpackt, wobei beim Öffnen Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten der Kartons bestehen kann.
Meine Kunstdrucke werden in einer Plastikhülle geliefert. Aufgrund der Erstickungsgefahr ist diese von Kleinkindern fernzuhalten.
Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Was regelt die EUDR?
Die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat zum Ziel, den Import und das Inverkehrbringen von Produkten aus entwaldungsgefährdeten Rohstoffen wie Holz, Papier, Soja, Kakao oder Palmöl in der EU nachhaltig und nachvollziehbar zu regeln. Unternehmen sind verpflichtet sicherzustellen, dass betroffene Produkte nicht aus Entwaldung oder Waldschädigung stammen.
Die von mir auf der Webseite www.gemaltundgeschrieben.de angebotenen Papeterie-Produkte und deren Verpackungsmaterial fallen nach aktuellem Rechtsstand nicht unter die unmittelbaren Sorgfaltspflichten der EUDR.
Damit ist sichergestellt, dass alle eingesetzten papierbasierten Materialien den Anforderungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten entsprechen.
EU-Richtlinie gegen Greenwashing (EmpCo)
Was regelt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie)
Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) stärkt den Schutz von Verbraucher*innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Green Washing). Ziel ist es sicherzustellen, dass ökologische Aussagen transparent, überprüfbar und sachlich korrekt sind.
Alle auf dieser Webseite gemachten Angaben zu Materialien, Herkunft, Umweltwirkungen oder Nachhaltigkeit entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen den tatsächlichen Gegebenheiten. Sämtliche Aussagen beruhen auf überprüfbaren Lieferanteninformationen und realen Produkteigenschaften.
Auf Anfrage können entsprechende Lieferscheine, Rechnungen oder Nachweise zur Untermauerung dieser Angaben vorgelegt werden.